Zahnzusatzversicherung - Implantate
Zahnimplantate werden in der Regel eingesetzt, wenn Brücken oder Prothesen vermieden oder ersetzt werden sollen. Dabei kann das Implantat einen einzelnen Zahn ersetzen, Zahnlücken überbrücken oder als Anker für abnehmbare Prothesen dienen.
Das früher aus bis zu drei Komponenten bestehende Implantat wird dabei in den Kieferknochen implantiert, wobei der Unterbau eine künstliche Wurzel darstellt, die direkt mit dem Knochen verbunden wird. Darüber befindet sich zumeist ein Verbindungsstück auf welches der Zahnersatz oder die Krone befestigt wird. Moderne Implantate bestehen heute aus einem Stück. Dies spart Kosten und Herstellungszeit, was sich günstigeren natürlich im Preis widerspiegelt.
Die künstliche Wurzel des Implantats besteht zumeist aus dem Metall Titan. Das Verbindungsstück entweder aus Keramik oder ebenfalls Titan und der eigentliche Zahnersatz dann aus Metall mit Keramikblende oder ganz aus Keramik, wie herkömmliche Kronen auch.
Zahnimplantate sind jedoch nur dann sinnvoll (und machbar), wenn der Kieferknochen genügend Substanz an der betroffenen Stelle aufweist. Ist der Knochen durch eine jahrelange Lücke an dieser Stelle abgebaut worden oder dünner geworden, ist ein Implantat nicht sinnvoll bzw. nicht durchführbar da ihm der Halt fehlen würde.
Derzeit sind Implantate die stabilste Form des Zahnersatzes. Dennoch übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine oder nur geringe Kosten für ein Implantat. Die Zahnzusatzversicherung hingegen deckt diese Lücke in der Regel zur Gänze ab.
