Zahnzusatzversicherung - Inlays
Das Inlay (oder auch Zahninlay genannt) ist die normale und weitverbreitete Füllung eines Zahnes, die zur Anwendung kommt, wenn Kariesschäden behoben werden. Dabei wird der Zahn aufgebohrt, bis das befallene Material zur Gänze entfernt wurde. Das entstandene Loch wird dann mit einem bestimmten Material wieder gefüllt um so die Funktionalität und ursprüngliche Form des Zahnes wieder herzustellen.
Früher verwendete man einfache Füllungen, sogenannte Plomben (vom lat. Plumbum für Blei), welche in der Regel aus Quecksilber-Gold-Amalgam waren. Diese sind jedoch aufgrund ihrer Giftigkeit durch austretendes Quecksilber zur Gänze aus dem „Regalen“ der Zahnärzte verschwunden und werden heute durch einen Betonartigen Füllstoff ersetzt. Da dieser nicht so fest ist wie ein natürlicher Zahn, kann man den Zahn mit einen Inlay wieder voll versiegeln.
Die Inlays sind in der Regel aus Keramik oder Goldlegierungen oder einer galvanischen Verbindung aus Keramik und Gold und ersetzen die Kaufläche der Zähne.
Die Haltbarkeit eines modernen Inlays beträgt heute um die 20 Jahre. Auch hier zahlt die Krankenkasse nur wenig oder gar nichts hinzu, sodass auch hier die Zahnzusatzversicherung einspringen muss um diese (im doppelten Wortsinne) Lücke zu schließen.
