Zahnzusatzversicherung - Informationen

Die Versicherung lässt sich in zwei Varianten beantragen. Je nach gewählter Tarifvariante (Standard oder Komfort) unterscheidet sich die Leistung.

Tarifvariante „Standard“ (Tarifbezeichnung CEZ):
Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, können Sie die Differenz zwischen dem, was Ihre Krankenkasse leistet und 100% der Regelversorgung (siehe „Erläuterungen“) absichern. Geht die zahnärztliche Versorgung über die Regelversorgung hinaus, tragen Sie lediglich diese Mehrkosten selbst.

Tarifvariante „Komfort“(Tarifbezeichnung CEZK):
Wenn Sie sich für den Komforttarif entscheiden, erhalten Sie

* 100% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz, unter Anrechnung der GKV-Leistungen, sofern privatzahnärztliche Honorare nicht berechnet sind.
* Bis zu 75% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz, Inlays und Implantate, unter Anrechnung der GKVLeistungen, sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Honoraranteile enthält.

Erstattungsfähig sind die Kosten nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.
Nehmen Sie ausschließlich Leistungen für eine Regelversorgung in Anspruch, erhalten Sie - zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung - für: Zahnersatz: 100%. Bei einer „gemischten“ Rechnung (teils Regelversorgung, teils privatärztliche Anteile) errechnet der Versicherer, welche Erstattungsart für Sie günstiger ist (75% des Rechnungsbetrages oder Aufstockung auf 100% der Regelversorgung) und rechnet entsprechend ab.

 

 

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