Zahnzusatzversicherung - Informationen
Die Versicherung lässt sich in zwei Varianten beantragen. Je nach gewählter Tarifvariante (Standard oder Komfort) unterscheidet sich die Leistung.
Tarifvariante „Standard“ (Tarifbezeichnung CEZ):
Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, können Sie die
Differenz zwischen dem, was Ihre Krankenkasse leistet und 100% der Regelversorgung
(siehe „Erläuterungen“) absichern. Geht die zahnärztliche
Versorgung über die Regelversorgung hinaus, tragen Sie lediglich
diese Mehrkosten selbst.
Tarifvariante „Komfort“(Tarifbezeichnung CEZK):
Wenn Sie sich für den Komforttarif entscheiden, erhalten Sie
* 100% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz, unter
Anrechnung der GKV-Leistungen, sofern privatzahnärztliche Honorare
nicht berechnet sind.
* Bis zu 75% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz,
Inlays und Implantate, unter Anrechnung der GKVLeistungen, sofern die
Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Honoraranteile
enthält.
Erstattungsfähig sind die Kosten nach der jeweils gültigen
amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte
bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.
Nehmen Sie ausschließlich Leistungen für eine Regelversorgung
in Anspruch, erhalten Sie - zusammen mit der Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung - für: Zahnersatz: 100%. Bei einer „gemischten“
Rechnung (teils Regelversorgung, teils privatärztliche Anteile)
errechnet der Versicherer, welche Erstattungsart für Sie günstiger
ist (75% des Rechnungsbetrages oder Aufstockung auf 100% der Regelversorgung)
und rechnet entsprechend ab.
